Allgemeine Geschäfts- /Vertragsbedingungen
 

Reitvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen – Festner Ranch

§ 1 Vertragspartner

Zwischen

Festner Ranch

Inhaber: Manfred Festner

Wolfgrub 1a, 86911 Dießen

– nachfolgend „Festner Ranch“ – und

dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten

– nachfolgend „Teilnehmer“ –

wird folgender Vertrag geschlossen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Festner Ranch bietet reitpädagogische und tiergestützte Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien an.

Hierzu zählen insbesondere:

● der FEBS® Reitkindergarten

● die Reit-Grundschule

● der ganzheitliche Reitunterricht

● Einzel- und Gruppenangebote rund um den Umgang mit Pferden

● Kindergeburtstage mit Pferdebezug

● Reiterferien, Ferienprogramme und Projekttage

● Eltern-Kind-Angebote sowie Veranstaltungen auf dem Hof

sowie alle weiteren, inhaltlich vergleichbaren Leistungen, die im Zusammenhang mit der reitpädagogischen,

tiergestützten oder erlebnisorientierten Arbeit der Festner Ranch stehen.

Hierzu gehören auch saisonale, zeitlich begrenzte oder individuell angebotene Leistungen.

Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Leistungsbeschreibung.

Für einzelne Angebote können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten.

 

§ 3 Organisation und Durchführung

Die Festner Ranch bestimmt:

● Gruppeneinteilung

● Einsatz der Pferde

● eingesetzte Betreuungspersonen

Ein Anspruch auf:

● eine bestimmte Betreuungsperson

● oder ein bestimmtes Pferd

besteht nicht.

Änderungen aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten.

Die Gruppengrößen sind so ausgelegt, dass eine sichere und qualitativ hochwertige Durchführung gewährleistet ist.

Aus organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen erforderlich sein, die Gruppenzusammensetzung oder

Gruppengröße vorübergehend anzupassen.

Dies gilt insbesondere bei:

● Nachholterminen

● Kennenlernstunden

● der Integration neuer Teilnehmer

● oder vergleichbaren organisatorischen Situationen

Die Festner Ranch ist berechtigt, Teilnehmer vorübergehend in bestehende Gruppen zu integrieren.

Dabei wird jederzeit sichergestellt, dass die Sicherheit der Teilnehmer sowie der pädagogische Anspruch der Festner

Ranch gewahrt bleiben.

 

§ 4 Haftung

Der Umgang mit Pferden ist mit besonderen Risiken verbunden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Festner Ranch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen:

● für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

● sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen

Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Festner Ranch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

(Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der

Festner Ranch.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten und Sicherheit

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

● den Anweisungen der Betreuungsperson Folge zu leisten

● mit Pferden und Ausrüstung sorgfältig umzugehen

Während der Reiteinheiten besteht Helmpflicht (Reithelm nach gültiger Norm) sowie die Pflicht zum Tragen geeigneter,

fester Schuhe.

Die Festner Ranch ist berechtigt, Teilnehmer bei Gefährdung der Sicherheit oder bei Nichtbeachtung von Anweisungen

vom Unterricht auszuschließen.

 

§ 6 Versicherung

Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung abzuschließen.

Für Schäden außerhalb des Verantwortungsbereichs der Festner Ranch wird keine Haftung übernommen.

 

§ 7 Terminverschiebung und Ausfallregelung

Die gebuchten Reiteinheiten sind feste Termine, die exklusiv für den jeweiligen Teilnehmer reserviert werden. Eine

kurzfristige Weitervergabe ist in der Regel nicht möglich.

Eine kostenfreie Verschiebung eines Termins ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn möglich, sofern ein geeigneter

Ersatztermin verfügbar ist.

Bei späteren Verschiebungen, Absagen oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Nachholung der Reiteinheit.

Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt, da die Leistung verbindlich eingeplant wurde.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Festner Ranch kein oder ein wesentlich geringerer Schaden

entstanden ist.

Sagt die Festner Ranch eine Einheit ab, wird ein Ersatztermin angeboten oder in form einer Doppelstunde nachgeholt.

Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen) kann die Leistung angepasst,

verschoben oder nachgeholt werden.

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrags und wird dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zur Verfügung

gestellt.

Bei laufenden Vertragsverhältnissen gelten die vereinbarten Preise für die jeweilige Vertragslaufzeit.

Eine Änderung der Preise erfolgt nur im Rahmen einer neuen Vereinbarung.

Die Zahlung erfolgt im Voraus jeweils am 1. Werktag eines jeden Kalendermonats durch Bankeinzug

(Lastschriftverfahren).

Der Zahlungspflichtige ist damit einverstanden, dass die jeweilige Monatsgebühr von der Festner Ranch mittels

Lastschrifteinzug von seinem Konto eingezogen wird.

Die Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat wird mit beiliegendem Formular erteilt.

Als Werktage gelten Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Festner Ranch.

Bei wiederholter Rücklastschrift der Zahlung behält sich die Festner Ranch vor, die Teilnahme am Unterricht bis zum

Zahlungsausgleich auszusetzen.

 

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das bedeutet:

● Die Kündigung muss spätestens 8 Wochen vor dem letzten Tag eines Monats bei der Festner Ranch eingehen.

● Geht die Kündigung später ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.

Beispiel:

Geht die Kündigung bis zum 31. Mai ein, endet der Vertrag zum 31. Juli.

Geht die Kündigung nach dem 31. Mai ein, endet der Vertrag erst zum 31. August.

Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Kündigung bei der Festner Ranch.

Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

 

§ 10 Feiertage und Ferien

Die Vergütung ist als Pauschale kalkuliert und berücksichtigt unterrichtsfreie Zeiten (z. B. gesetzliche Feiertage und

Schulferien).

Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

 

§ 11 Krankheit und besondere Umstände

Bei längerer Erkrankung des Teilnehmers kann nach individueller Absprache eine Anpassung erfolgen.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, insbesondere Kündigungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses

Vertrags, bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ort, Datum, Unterschrift Reitlehrer/in Ort, Datum, Unterschrift Teilnehmer

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift

eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten werden

nicht aus der Aufsichtspflicht entlassen!

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